Zulassung v.Fahrzeugen auf Gewerbe & Vereinigungen



Zusätzlich zu den fahrzeugbezogenen Unterlagen sind vorzulegen:Registerauszüge (Handels-, Vereinsregister, etc.)

Nachweis über die konkrete Berliner Anschrift (z.B. Gewerbeanmeldung)

ggf. Gesellschaftsverträge / Satzungen oder sonstige Errichtungsunterlagen bei Unternehmen / Vereinigungen, die in keinem öffentlichen Register geführt werden Bei einer Zulassung auf Rechtsanwälte, Ärzte sowie weitere Angehörige freier Berufe ist als Anschriftennachweis der Mietvertrag über die Kanzlei bzw. der Praxisräume vorzulegen.

Hinweis: Bitte bringen Sie alle Unterlagen grundsätzlich im Original mit.

- - - - Telefon : +49 (0) 30 / 55 15 08 83 - - - Mobil / Handy : +49 (0) 176 / 22 37 97 84 - - - - Alle Angaben ohne Gewähr - Änderungen vorbehalten