Ab dem 01.02.2014 wird das SEPA-Lastschriftverfahren auch für die Erhebung der KFZ-Steuer angewendet.Bei jedem zulassungsrelevanten Vorgang ist ein unterzeichnetes SEPA-Lastschriftmandat im Original mit einzureichen. Entsprechende Vordrucke finden Sie unter dem Link Formulare.
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