Umweltplakette/Umweltzonen
In Umweltzonen dürfen nur Fahrzeuge fahren, die hierfür mit einer Umweltplakette gekennzeichnet sind.
Fahrverbote bestehen für die Fahrzeuge, die keine Plakette erhalten.
Grundlagen sind die in den Fahrzeugschein eingetragene Schlüsselnummern bzw. die EURO-Schadstoffnorm.
| Schadstoffgruppe | 1 | 2 | 3 | 4 |
| Plakette | keine Plakette |
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| Anforderungen für Diesel | Euro 1 oder schlechter | Euro 2 oder Euro 1 + Partikelfilter | Euro 3 oder Euro 2 + Partikelfilter | Euro 4 oder Euro 3 + Partikelfilter |
| Anforderungen für Benziner | ohne geregelten Kat nach Anl. XXII StVZO | mit geregeltem Kat nach Anl. XXIII StVZO bzw. Euro 1 oder besser |
Die Schlüsselnummer finden sie in den Fahrzeugpapieren.
Vor dem 1.10.2005 ausgestellter Fahrzeugschein unter Ziffer zu 1 letzte Stelle |
Ab dem 1.10.2005 ausgestellte Zulassungsbescheinigung Teil I Ziffer zu 14.1 letzte Stelle |
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